EStR R 26 
   (Zu
  § 4b
  EStG)
Zu
  § 4b
  EStG
R 26 
   Direktversicherung
Einführung (1) Die Einkommensteuer-Richtlinen 2001
		(EStR
		2001) sind Weisungen an die
		Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, zur
		Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.(2) Die EStR 2001 sind für die
		Veranlagung zur Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum
		2001 anzuwenden.(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch
		stehen, sind nicht mehr anzuwenden. (4) Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere
		Fassung angegeben ist, das
		Einkommensteuergesetz
		1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.4.1997
		(BGBl. I S. 821), zuletzt geändert
		durch Artikel 6 des Gesetzes zur Reform
		der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines
		kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz -
		AVmG) vom 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310),
		zu Grunde.