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EuGH 26.06.2003 Rs. C 305/01

Umsatzsteuer; | Umsätze einer Factoring-Gesellschaft

Auf die dem EuGH vom (BFH/NV 2001 S. 1356) vorgelegten Fragen hat der , MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring-GmbH, für Recht erkannt: (1) Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos aufkauft und seinen Kunden dafür Gebühren berechnet, eine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. der Art. 2 und 4 dieser Richtlinie ausübt, so dass er die Eigenschaft eines Stpfl. hat und daher gem. Art. 17 der Sechsten Richtlinie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. (2) Eine wirtschaftliche Tätigkeit, die darin besteht, dass ein Wirtschaftsteilnehmer Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos aufkauft und seinem Kunden dafür Gebühren berechnet, stellt eine Einziehung von Forderungen i. ...

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