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BFH 08.05.2003 IV R 95/99

Einkommensteuer; | Sonderausgabenhöchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen auf dem Prüfstand des BVerfG

Für den VZ 1987 hat der (BStBl 2003 II S. 179) die Regelungen des § 10 Abs. 3 EStG zum Abzug der Vorsorgeaufwendungen für verfassungskonform erklärt. Der XI. Senat hat sich auf den Standpunkt gestellt, Vorsorgeaufwendungen seien Ansparleistungen, deren Steuerfreistellung, auch soweit sie der Absicherung zukünftiger Existenzminima dienen, von Verfassungs wegen nicht geboten sei. Die Entscheidung ist inzwischen Gegenstand einer beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 2 BvR 274/03. Für den VZ 1989 hat der IV. Senat des eine Revision unter Hinweis auf die Entscheidung des XI. Senats abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist beim BVerfG eingereicht, das Az. lautet 2 BvR 937/03. Die Beschwerdeführer we...

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