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StBMag Nr. 2 vom Seite 9

Verzicht auf mündliche Verhandlung! Warum?

StB Hans-Peter Schneider

Beim Lesen der aktuellen Gerichtsentscheidungen fällt mir auf, dass sehr häufig, eher überwiegend, auf die mündliche Verhandlung bei Gericht verzichtet wird. Das ist für mich bei den unteren Instanzen der FG nicht nachvollziehbar. Es ist für den Rechtssuchenden die einzige Instanz zur Ermittlung des tatsächlichen Sachverhaltes. Hier sind alle Fakten und Beweismittel zu präsentieren. Der BFH als nächsthöhere und letzte Instanz entscheidet nur noch über das „Recht”; er korrigiert keine Tatsachenermittlung.

Ob die Richterbank die zu entscheidenden Tatsachen richtig erkennt und bewertet, ist ein „unsicheres Geschäft”. Je komplizierter der Sachverhalt, umso größer die Chance, das nicht alle Fakten des Sachverhaltes richtig erkannt und damit (rechtlich) bewertet werden. Auch für den Kläger zusammen mit seinem Prozessbevollmächtigten ist die mündliche Verhandlung die letzte Chance zu prüfen, ob alle Nuancen des Sachverhaltes vorgetragen wurden. So ist eine „Kontrolle” des Gerichtes möglich, ob es den Sachverhalt, über den zu entscheiden ist, auch erkennt. Da gibt es häufig mehr Missverständnisse, als man ahnt.

Die Neigung bei (angeblich) klaren Sachverha...