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Arbeitsförderung; | Sonderprogramm zur Förderung arbeitsloser Jugendlicher

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat eine Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms des Bundes zum Einstieg arbeitsloser Jugendlicher in Beschäftigung und Qualifizierung - Jump Plus (Sonderprogramm - Jump-Plus-Richtlinie) v. im BAnz Nr. 109 v. S. 12905 bekannt gemacht. Das Sonderprogramm soll Jugendlichen unter 25 Jahren, die Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe beziehen sowie langzeitarbeitslos oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, den Einstieg in Beschäftigung und Qualifizierung fördern. Als Leistungen werden angeboten: (1) Übernahme von Kosten der Einstellung zusätzlicher Sachbearbeiter zur Intensivierung der Beratung, Vermittlung und Betreuung arbeitsloser Jugendlicher; (2) Fallpauschalen für sonstige geeignete Maßnahmen zur Eingliederung in den regulären...

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