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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 1223/12

Gesetze: AO § 125 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

Keine Nichtigkeit eines bestandskräftigen, Umsatzsteuer einer nicht mehr existenten Organgesellschaft beim vermeintlichen Organträger nachfordernden Umsatzsteueränderungsbescheids bei erst nachträglich bestrittener Organschaft

Leitsatz

Hat das FA eine Person oder Personenvereinigung eindeutig als Steuerschuldner bezeichnet und ist diese Person oder Personenvereinigung möglicher Adressat des betreffenden Verwaltungsakts, so ist der Steuerbescheid auch dann rechtswirksam, wenn die angegebene Person tatsächlich nicht der richtige Steuerschuldner sein sollte; der bestandskräftige Bescheid ist in diesem Fall zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn eine GbR selbst in ihrer Umsatzsteuererklärung von einer Organschaft ausgegangen ist, später als vermeintliche Organträgerin durch einen Umsatzsteueränderungsbescheid für Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Organgesellschaft in Anspruch genommen wird, über deren Vermögen bereits die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, aber mangels einer ausreichenden Masse abgelehnt worden ist, wenn die GbR die deswegen zunächst eingelegte Klage zurückgenommen hat und nunmehr die Nichtigkeit des Änderungsbescheids wegen Nichtbestehens einer Organschaft geltend macht.

Fundstelle(n):
JAAAF-49559

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 18.06.2015 - 1 K 1223/12

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