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Erfassung von Währungsdifferenzen in den Fremdkapitalkosten
I. Einführung
Nach IFRS sind Fremdkapitalkosten als (Pflicht-)Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten qualifizierter Vermögenswerte ( qualifying asset ) zu aktivieren (IAS 23.8). Ein qualifizierter Vermögenswert zeichnet sich durch den erforderlichen beträchtlichen Zeitraum (voraussichtlich mehr als zwölf Monate) aus, der für die Versetzung in den beabsichtigten verkaufs- oder gebrauchsfertigen Zustand benötigt wird (IAS 23.5). Hinsichtlich des Aktivierungsvolumens der Fremdkapitalkosten ( borrowing costs ) ist keine Beschränkung auf unmittelbare Quellen der Finanzierung vorgesehen, auch Kosten, die im Zusammenhang mit allgemeinen Mitteln ( general borrowings ) anfallen, sind zu berücksichtigen (IAS 23.14).
Die aktivierungspflichtigen Fremdkapitalkosten umfassen nicht nur den reinen Kapitaldienst und sonstige mit der Aufnahme einer Finanzierung verbundenen Kosten (IAS 23.5). Auch Währungsdifferenzen aus nicht in der funktionalen Währung aufgenommenen Finanzierungsquellen sind in das Aktivierungsvolumen einzubeziehen, wenn diese eine Zinskorrektur darstellen (IAS 23.6(e)). Es fehlt allerdings an einer Konkretisierung der Methode zur Ermittlung der einbeziehungspflichtigen ...