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StuB 3/2016 S. 123

Insolvenzplan – Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen

Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, i. H. der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist gem. NWB IAAAF-46334 auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat (vgl. auch NWB CAAAE-94019).

Praxishinweise

Der Beschluss führt die bisherige Rechtsprechung fort. Entscheidend für die Unzulässigkeit einer gewillkürten Präklusion im Insolvenzplan ist, dass Gläubiger, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig im InsolvenzverfahrenS. 124 anmelden, auch von einer Beteiligung an der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen werden. Insoweit rechtfertigt – so der BGH – die Möglichkeit einer später...

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