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BFH 02.12.2015 V R 25/13, NWB 6/2016 S. 395

Umsatzsteuer | Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft

Nach dem kann neben einer juristischen Person auch eine Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind (Änderung der Rechtsprechung).

Anmerkung:

Nach der Rechtsprechung des EuGH war zu erwarten, dass der BFH die Organfähigkeit von Personengesellschaften entgegen dem Gesetzeswortlaut grds. anerkennt. Der BFH hat dies juristisch bewältigt, indem er eine Gesetzeslücke konstatiert und diese im Wege teleologischer Extension geschlossen hat. Dabei hat er die Einbeziehung von Personengesellschaften als Organgesellschaften auf das unabdingbare Maß begrenzt. Personengesellschaften könn...

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