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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 2 vom Seite 15

Beschäftigung von Flüchtlingen

Ausnahmen vom Mindestlohn?

Markus Stier

In der ersten Ausgabe der „Lohn und Gehalt direkt digital“ wurde bereits die Behandlung von beschäftigten Flüchtlingen in der Sozialversicherung dargestellt. Wesentliches Merkmal für die Integration von Flüchtlingen ist ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen ist eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten (siehe ). Für viele Arbeitgeber stellt sich zudem die Frage nach der Entlohnung. Neben Arbeitgebern fordern auch deren Verbände immer wieder Sonderregelungen und Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn. Ein Argument ist dabei die fehlende Sprachkenntnis, die eine schnelle Eingliederung in ein Unternehmen und dessen Abläufe erschwert. Dennoch ist es fraglich, ob Ausnahmeregelungen vom gesetzlichen Mindestlohn verfassungsrechtlich möglich sind.

I. Möglichkeit eines Praktikums

Viele Arbeitgeber möchten dennoch Flüchtlinge beschäftigen, und auch bei den Flüchtlingen ist die Bereitschaft, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, vorhanden. Ein Problem ist oft die richtige Berufswahl. Zudem fehlt es vielen Flüchtlingen an den notwendigen Ausbildungen bzw. Q...

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