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Voraussetzungen für die Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen
Ein Investitionsabzugsbetrag kann nach § 7g EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (). Mit diesem Urteil widerspricht der BFH der in Rz. 6 des (BStBl 2013 I S. 1493) enthaltenen Regelung, wonach ein Investitionsabzugsbetrag für ein begünstigtes Wirtschaftsgut nur in einem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wendet das BMF die Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein in allen noch offenen Fällen an. Soweit Rz. 6 und die sonstigen Regelungen des o. g. BMF-Schreibens dieser Entscheidung entgegenstehen, sind diese ...