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FG Köln Urteil v. - 10 K 1107/13 EFG 2016 S. 365 Nr. 5

Gesetze: EStG § 17

Wesentliche Beteiligung/Auflösung

Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG

Leitsatz

1) Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine Beteiligung sind auch Darlehen und andere Finanzierungshilfen, z.B. Bürgschaftsübernahmen, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben.

2) Eine Finanzierungshilfe ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft die Finanzierungshilfe zu einem Zeitpunkt zuführt, in dem ihr ein ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte (Krise).

3) Ein Darlehen, das jederzeit mit sechsmonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann, ist weder ein Finanzplandarlehen noch ein sog. krisenbestimmtes Darlehen.

4) Zur Beurteilung der Krise ist in Fällen der Betriebsaufspaltung eine Gesamtbetrachtung von Besitz- und Betriebsunternehmen vorzunehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 365 Nr. 5
EStB 2016 S. 226 Nr. 6
SAAAF-48934

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FG Köln, Urteil v. 26.03.2015 - 10 K 1107/13

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