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FG Münster Urteil v. - 1 K 1387/15 E EFG 2016 S. 291 Nr. 4

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn

Leitsatz

An einen Feuerwehrmann gezahlte Beträge für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit stellen Arbeitslohn dar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2016 S. 214 Nr. 4
DB 2016 S. 12 Nr. 3
EFG 2016 S. 291 Nr. 4
EStB 2016 S. 226 Nr. 6
GStB 2016 S. 104 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2016 S. 320
RAAAF-48421

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FG Münster, Urteil v. 01.12.2015 - 1 K 1387/15 E

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