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FG Niedersachsen 16.07.2015 6 K 196/13, IWB 2/2016 S. 42

FG Niedersachsen | Kein Abzug ausländischer Quellensteuern auf Streubesitzdividenden vom Gewerbeertrag

Es erfolgt kein Abzug ausländischer Quellensteuern auf Streubesitzdividenden, die nach § 8b KStG befreit sind, vom Gewerbeertrag.

Hinweis:

Der Streitfall betrifft das Jahr 2002, also den Zeitraum vor Einführung der Steuerpflicht für Streubesitzdividenden gem. § 8b Abs. 4 KStG. Die Klin., eine Versicherungsgesellschaft, hielt als Teil ihrer Kapitalanlagen Anteile an zwei inländischen Spezialinvestmentsondervermögen i. S. des § 42 KAGG. Beide Fonds investierten schwerpunktmäßig in in- und ausländische Aktien, wobei sich die Beteiligungen jeweils auf Streubesitzanteile mit einer Beteiligungsquote unter 10 % beschränkten. In den ausschüttungsgleichen Erträgen des Fondswirtschaftsjahres 2002 waren ausländische S. 43Bruttodividenden sowie ausländische Quellensteuern enthalt...

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