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Oberste FinBeh der Länder 11.12.2015 S 3810, NWB 4/2016 S. 243

Erbschaftsteuer | Behandlung von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers

Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, insbesondere Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers, stellen keine Nachlassregelungskosten oder Kosten zur Erlangung des Erwerbs i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG dar. Nach dem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom können sie jedoch als Erblasserschulden abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG darstellen, soweit sie vom Erblasser herrühren.

Anmerkung:

Eine Erblasserschuld setzt voraus, dass der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten den Steuerberater beauftragt hat. Hierunter fällt [i]Grundlagen „Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer“ NWB UAAAE-64192 auch eine über den Tod des Erblassers hinausgehende Beauftragung, solange diese nicht durch eine Kündigung seitens des Erben beendet wird. Beauftra...

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