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NWB Nr. 4 vom Seite 249

Neue Informationspflichten für Online-Händler

[i] IHK Saarland online vom 8. 1. 2016 Am (Samstag) startete die EU-Kommission die neue EU-weite Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung. Online-Händler müssen ab diesem Datum in ihrem Shop auf die Möglichkeit einer Online-Schlichtung hinweisen und den dafür erforderlichen Link auf http://ec.europa.eu/consumers/odr/ publizieren. Der Link muss leicht zugänglich sein. Wo der Link genau platziert werden muss, gibt das Gesetz allerdings nicht vor. Nicht ausreichend ist jedoch, den Link im Rahmen der AGB zu veröffentlichen, wenn diese erst auf der Bestellseite eingestellt sind. Diese Informationspflicht trifft alle Online-Händler unabhängig davon, ob sie die Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung wollen oder nicht. [i] BMJV, Pressemitteilung vom 27. 5. 2015 Ausgenommen hiervon sind lediglich Kleinstunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten. Hintergrund der neuen Regelung ist, dass künftig über ein außergerichtliches Verfahren Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Online-Käufen schneller und kostengünstiger beigelegt werden sollen. [i] EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12. 3. 2012 Verbraucher, die beim Online-Kauf auf ein P...

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