Online-Nachricht - Donnerstag, 10.09.2015

Erbschaftsteuer | Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Stellung genommen.

Insbesondere bei folgenden Punkten sieht die BStBK Änderungsbedarf:

  • Die negativen Auswirkungen des Bewertungsrechts auf die Erbschaftsteuer müssen beseitigt werden. Zudem müssen die Regelungen zur Ermittlung des begünstigten Vermögens dringend vereinfacht werden, um den Verwaltungsaufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung zu minimieren. In der Praxis werden Vorschriften benötigt, die eine klare, rechtssichere Abgrenzung und Berechnung des begünstigten Vermögens ermöglichen.

  • Darüber hinaus hält die BStBK eine Überarbeitung der geplanten Lohnsummenregelung für erforderlich, um eine praxisgerechte Ausgestaltung sicherzustellen. Ebenso kann auch das vorgesehene Verschonungskonzept, insbesondere im Hinblick auf den 40-jährigen Überwachungszeitraum, in der Praxis nicht umgesetzt werden.

  • Insgesamt werden die vorgeschlagenen Anpassungen des Erbschaftsteuerrechts zu erheblich höherem Verwaltungs- und Bürokratieaufwand führen. Dabei ist fraglich, ob das Verhältnis zum Erbschaftsteueraufkommen noch gewahrt bleibt.

Hinweis: Der Volltext der Stellungnahme sowie der Gesetzentwurf sind ist auf der Homepage der BStBK veröffentlicht.
Quelle: BStBK online
 

Fundstelle(n):
NWB BAAAF-47557