Online-Nachricht - Freitag, 21.08.2015

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für ärztliche Leistungen (OFD)

Die OFD Frankfurt a.M. hat zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für ärztliche Leistungen bei Schönheitsoperationen, Schwangerschaftsabbrüchen und Empfängnisverhütungen im Hinblick auf die und V R 33/12 Stellung genommen ().

Hierzu führt die OFD u.a. weiter aus:

  • Eine generelle Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für ästhetisch-plastische Leistungen eines Chirurgen (Schönheitsoperationen) kommt nicht in Betracht.

  • Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob diese Leistung der medizinischen Betreuung eines Menschen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dient und somit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht (z. B. bei Eingriff wegen psychischer Belastung, nicht jedoch bei rein kosmetischen Eingriffen).

  • Ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen und alle ärztlichen Leistungen zur Empfängnisverhütung sind unabhängig von der jeweiligen Verhütungsmethode unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

  • Einrichtungen i.S.d. § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zählen zu den in § 4 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchst. bb UStG genannten Zentren.

Hinweis: In der Verfügung nennt die OFD Beispiele steuerpflichtiger kosmetischer Leistungen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Unternehmer den Nachweis der medizinischen Indikation erbringen muss. Den Volltext der Verfügung können Sie unter der NWB DokID: NWB AAAAE-99403 abrufen.
Quelle: NWB Datenbank

Fundstelle(n):
NWB KAAAF-47486