Online-Nachricht - Donnerstag, 13.08.2015

Umsatz-/Körperschaftsteuer | Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke (OFD)

Die OFD Nordrhein-Westfalen hat zur steuerlichen Behandlung der Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke Stellung genommen ( St 15S 7170 - 2015/0003 - St 446).

Hintergrund: Auf Grundlage des NWB IAAAE-59346 hat der NWB AAAAE-81161 entschieden, dass die im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung erfolgende Verabreichung von Zytostatika, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gem. § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei ist (entgegen Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3 UStAE).
Hierzu führt die OFD u.a. weiter aus:

  • Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder für Umsatzsteuerfragen haben die amtliche Veröffentlichung des Urteils im BStBl. II mit begleitendem BMF-Schreiben beschlossen. Dabei ist eine enge Auslegung des Urteils beabsichtigt. Die Grundsätze des BFH-Urteils sollen nur auf Sachverhalte Anwendung finden, die mit denen des Urteilsfalls vergleichbar sind. Demnach kommt eine Steuerbefreiung nur für die Abgabe von individuell für den Patienten hergestellten Arzneimitteln durch eine Krankenhausapotheke für eine in diesem Krankenhaus erbrachte ärztliche Heilbehandlung in Betracht.

  • Die Grundsätze des BFH-Urteils sollen voraussichtlich in allen offenen Fällen anzuwenden sein; insbesondere für Zwecke des Vorsteuerabzugs soll im Rahmen des begleitenden BMF-Schreibens eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen werden. Zudem soll die Möglichkeit eines vereinfachten Rechnungsberichtigungsverfahrens geprüft werden.

  • Eine Berufung auf das Urteil ist bis zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II im Einzelfall unter Berücksichtigung der damit einhergehenden allgemeinen rechtlichen Konsequenzen möglich. Insoweit kann das Urteil in vergleichbaren Fällen bereits vor Ergehen des angekündigten BMF-Schreibens angewendet werden.

Hinweis: Daneben nimmt die OFD zur körperschaftsteuerlichen Behandlung der Abgabe von Zytostatika durch die Krankenhausapotheke Stellung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Volltext der Verfügung, die Sie unter der NWB DokID: NWB IAAAE-98638 abrufen können.
Quelle: NWB Datenbank

Fundstelle(n):
NWB WAAAF-47443