Umsatzsteuer | Lieferung von Feuerschalen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (FG)
Feuerschalen können Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst i.S. d. Anlage 2 Nr. 53 Buchstabe c UStG darstellen und damit ermäßigt zu besteuern sein ().
Sachverhalt: Der Kläger, ein freischaffender Metallbildhauer, stellt u.a. aus Stahl individuell gefertigte Feuerschalen her. Diese können mit Festbrennstoffen oder mit einem mit flüssigen Brennstoffen befüllten Fackeleinsatz im Innen- und Außenbereich verwendet werden. Fraglich war der hierauf anzuwendende Steuersatz.
Hierzu führten die Richter weiter aus:
Die Feuerschalen sind Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst und keine Handelswaren.
Die Feuerschalen sind als Gebrauchsgegenstände nicht schon infolge ihres schlichten äußeren Erscheinungsbilds und ihrer Nutzungsmöglichkeiten eine Handelsware. Auf deren Wert oder die Qualität der Kunst kommt es nicht an.
Erforderlich ist eine Gegenüberstellung der Feuerschalen mit vergleichbaren industriellen oder handwerklichen Produkten anhand objektiv erkennbarer Kriterien.
Maßgebend ist, dass es sich bei dem Werk, der Feuerschale, um eine höchst persönliche Schöpfung handelt, mit der der Künstler einem ästhetischen Ideal Ausdruck verleiht. Der künstlerische Eindruck muss hierbei prägend sein.
Bei den Feuerschalen des Klägers dominiert infolge des Herstellungsprozesses, der gewählten Form und Farbe die Gestaltung der Flammen.
Jede Feuerschale ist sei aufgrund der Vorgehensweise des Klägers ein Unikat und hat einen über die schlichte Reproduktion hinausreichenden individuellen, schöpferischen Charakter.
Dem steht nicht die vom Finanzamt vorgelegte unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke des Bundes- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung entgegen, nach der die Feuerschalen als „den Kohlebecken ähnliche, nicht elektrische Haushaltsgeräte, für Feuerung mit Festbrennstoffen“ eingeordnet wurden. Denn diese ist für Umsatzsteuerzwecke nicht verbindlich.
Quelle: FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
OAAAF-47424