Online-Nachricht - Donnerstag, 23.07.2015

Gesetzgebung | Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (BMF)

Das BMF stellt den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vor. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt werden, nach der eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung durchzuführen ist. Darüber hinaus wurde gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrags die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen und Lösungsmöglichkeiten für besondere Belastungseffekte im Bereich der Business Angels und Startups geprüft.

Das BMF stellt den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vor. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt werden, nach der eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung durchzuführen ist. Darüber hinaus wurde gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrags die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen und Lösungsmöglichkeiten für besondere Belastungseffekte im Bereich der Business Angels und Startups geprüft.

Im Ergebnis wird im Diskussionsentwurf die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie eine Steuerermäßigung für Veräußerungsgewinne im Bereich des Wagniskapitals vorgeschlagen.

Der Diskussionsentwurf enthält noch keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen und zu dem Erfüllungsaufwand. Diese werden erst im Rahmen des Referentenentwurfs eingefügt, der nach der gegenwärtigen Zeitplanung im September 2015 erstellt wird.

Hinweis: Den Text des o.g. Diskussionsentwurfs finden Sie auf den Internetseiten des BMF.

Quelle: BMF online

Anmerkung: Die Bundesregierung hatte am im Bundesrat zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (kurz: ZollkodexAnpG) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge 2015 aufzugreifen. Zu diesen Ländervorschlägen gehörte auch die Frage, inwieweit § 8b Abs. 4 KStG (Besteuerung von Dividenden aus Streubesitzbeteiligung) auf Veräußerungsgewinne ausgeweitet werden kann.

Fundstelle(n):
NWB VAAAF-47371