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Online-Nachricht - Donnerstag, 16.07.2015

Umsatzsteuer | Nachweis der Unternehmereigenschaft mittels einer Schweizer UID (OFD)

Die OFD Niedersachsen hat zum Nachweis der Unternehmereigenschaft für die Bestimmung des Leistungsortes nach § 3a Abs. 2 UStG anhand der schweizerischen Unternehmensidentifikationsnummer (UID) Stellung genommen ().

Hintergrund: Bei sonstigen Leistungen i.S. des § 3a Abs. 2 UStG richtet sich das Besteuerungsrecht nach dem Ort, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die Leistung i.S. des § 3a Abs. 2 UStG an einen Leistungsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat erbracht, wird die Unternehmereigenschaft in der Regel durch die Verwendung der USt-Id-Nr. nachgewiesen (Abschn. 3a.2. Abs. 9 Satz 4 UStAE). Ist der Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet ansässig, kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft durch eine Bescheinigung einer Behörde des Sitzstaates geführt werden (Abschn. 3a.2. Abs. 11 UStAE). Kann der Leistungsempfänger den Nachweis nicht anhand einer solchen Bescheinigung führen, werden auch alternative Nachweise anerkannt (s. Abschn. 3a.2 Abs. 11 Satz 3 UStAE i.V. mit Art. 18 Abs. 3 Buchst. b MwStVO).
Hierzu führt die OFD u.a. weiter aus:

  • In Fällen, in denen ein in der Schweiz ansässiger Unternehmer als Leistungsempfänger einem deutschen Unternehmer keine Unternehmerbescheinigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorlegt, kann ein ihm erteilte und verwendete UID in Anwendung von Art. 18 Abs. 3 Buchst. b MwStVO und Abschn. 3a.2. Abs. 11 Satz 3 UStAE grds. als Nachweis der Unternehmereigenschaft anerkannt werden.

  • Voraussetzung ist, dass dem leistenden Unternehmer aufgrund einer Anfrage beim UID-Register eine Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, dass die verwendete UID dem schweizerischen Unternehmer zuzuordnen und er als Unternehmer aktiv ist.

  • Dies gilt jedoch nicht, wenn der in dem UID-Register aufgenommene Unternehmer mit dem Zusatz ein c/o-Adresse geführt wird. In derartigen Fällen bedarf es weiterer Nachfragen beim Leistungsempfänger, ob der Sitz tatsächlich in der Schweiz liegt und die Leistung für den Unternehmenssitz bestimmt ist (vgl. Art. 21 MwStVO).

Quelle: NWB Datenbank
Hinweis: Den vollständigen Text der o.g. Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB SAAAE-94673.

Fundstelle(n):
CAAAF-47347