Online-Nachricht - Donnerstag, 09.07.2015

Umsatzsteuer | Beurteilung von Schwimmbädern (BMF)

Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung und Abgrenzung von Schwimmbädern im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG Stellung genommen ().

Hintergrund: Der NWB UAAAE-80515 u.a. entschieden, dass der nationale Begriff „Schwimmbad“ richtlinienkonform im Sinne einer Sportanlage auszulegen ist.

Dementsprechend wird der UStAE in Abschnitt 12.11 der Absatz 1 um die neuen Sätze 2 bis 4 ergänzt:

„Ein Schwimmbad im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG muss dazu bestimmt und geeignet sein, eine Gelegenheit zum Schwimmen zu bieten. Dies setzt voraus, dass insbesondere die Wassertiefe und die Größe des Beckens das Schwimmen oder andere sportliche Betätigungen ermöglichen (vgl. NWB UAAAE-80515, BStBl 2015 II S. 194). Die sportliche Betätigung muss nicht auf einem bestimmten Niveau oder in einer bestimmten Art und Weise, etwa regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt werden.“

Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online


 

Fundstelle(n):
NWB BAAAF-47317