Online-Nachricht - Donnerstag, 21.05.2015

Lohnsteuer | Bestätigung von Rechtsansichten betreffend das Reisekostenrecht (BMF)

Das BMF hat klärungsbedürftige Fragen zur Arbeitnehmersammelbeförderung und zur Verpflegung im Flugzeug, Zug oder Schiff beantwortet ().

Hierin stellt das BMF u.a. Folgendes klar

  • Die Streichung von R 3.32 Nummer 2 der LStR 2015 (Sammelbeförderung von Arbeitnehmern) ist lediglich eine redaktionelle Folgeänderung, da die Steuerfreiheit der Sammelbeförderung von Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte (mit ständig wechselnden auswärtigen Tätigkeiten) nun von § 3 Nummer 16 EStG erfasst wird und nicht mehr von § 3 Nummer 32 EStG.

  • Chips, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien im Flugzeug, Zug oder Schiff erfüllen nicht die Kriterien einer Mahlzeit und führen nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale. Im Hinblick darauf, dass die Frage der steuerlichen Behandlung von unentgeltlich angebotenen Mahlzeiten im Flugzeug, Schiff oder Zug nach den neuen gesetzlichen Regelungen bis zur Veröffentlichung des ergänzten NWB SAAAE-78499, Rz. 74) nicht abschließend beantwortet worden war, ist dies aus Vertrauensschutzgründen erst ab zu beachten.

Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-47127