Online-Nachricht - Montag, 18.05.2015

Umsatzsteuer | Professionelle Zahnreinigung (FinMin)

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat zur Anwendung der Steuerbefreiung für Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auf Leistungen der professionellen Zahnreinigung Stellung genommen (FinMin Schleswig-Holstein Kurzinfo USt 3/2015 v. ).

Hierzu führt das FinMin weiter aus:

  • Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Umsätze aus der professionellen Zahnreinigung umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen, weil sie zur zahnmedizinischen Prophylaxe gehören.

  • Hiervon abzugrenzen sind nur Maßnahmen aus ästhetischen Gründen wie Bleaching oder Dentalkosmetik. Wird die professionelle Zahnreinigung nicht von Ärzten, sondern von einem Angehörigen eines ähnlichen Heilberufs erbracht, ist für die Steuerbefreiung eine ärztliche Verordnung/Indikation erforderlich.

Hinweis: Kürzlich hatte der BFH in Bezug auf das Bleaching entschieden, dass diese Behandlung umsatzsteuerfrei ist, wenn sie nicht zu rein kosmetischen Zwecken erfolgt, sondern in sachlichem Zusammenhang mit einer vorherigen Behandlung des Arztes steht (z.B. Zahnverdunkelung aufgrund der vorherigen Wurzelbehandlung, Urteil v.  - NWB AAAAE-89761).
Quelle: NWB Datenbank

Fundstelle(n):
NWB OAAAF-47103