Online-Nachricht - Donnerstag, 16.04.2015

Verfahrensrecht | Zur Übermittlung von Steuererklärungen durch Telefax (BMF)

Das BMF weist darauf hin, dass das BMF-Schreiben zur Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax v. (BStBl I S. 74) mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde ().

Hinweis: Den Text des o.g. Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online

Anmerkung: Nach dem alten, nun aufgehobenen (NWB DokID: NWB NAAAA-80820) war eine Übermittelung durch Telefax nur für Steuererklärungen möglich, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorschreibt. Somit konnten beispielsweise Lohnsteuer-Anmeldungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen per Telefax wirksam übermittelt werden, nicht jedoch Einkommensteuererklärungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen. Mit Urteil v. hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass auch eine Einkommensteuererklärung wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann ( NWB WAAAE-82117).


 

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-46981