Online-Nachricht - Dienstag, 19.05.2009

Ländergruppeneinteilung | Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland (OFD)

Laut Mitteilung des BMF ist für die Palästinensischen Gebiete ab sofort die Ländergruppe 4 anzuwenden ().

Das (NWB QAAAC-94590) die ab zu berücksichtigenden Ländergruppeneinteilung bekannt gegeben. Für die palästinensischen Selbstverwaltungsgebiete Gaza-Streifen und Westjordanland wurde bisher die Ländergruppeneinteilung für Israel (Ländergruppe 1) zugrunde gelegt, ohne die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.

Das BMF hat nun mitgeteilt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten für die Palästinensischen Gebiete die Ländergruppe 4 anzuwenden ist. Im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Ländergruppeneinteilung werden die Palästinensischen Gebiete besonders ausgewiesen.

 

Fundstelle(n):
NWB MAAAF-46256