Online-Nachricht - Donnerstag, 14.05.2009

Zweitwohnungsteuer | Steuerpflicht darf an Melderecht gekoppelt werden (BVerwG)

Das BVerwG hat in mehreren Fällen über die Rechtmäßigkeit von Zweitwohnungsteuern entschieden.

Quelle: BVerwG, Pressemitteilungen Datei öffnen u. Datei öffnen 2009

Anmerkung der NWB Redaktion: Zweitwohnungsteuer, die der Eigentümer einer Ferienwohnung zahlt, kann mit dem auf die Vermietung der Wohnung an Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.


Die Berechtigung zur Zweitwohnungsteuer wird aus dem erhöhten Aufwand abgeleitet, den die Gemeinden mit Zweitwohnungen haben. Insbesondere sog. Vorhaltekosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr, denen keine entsprechenden Abnahmen mit daraus resultierenden Gebühreneinnahmen gegenüberstehen, werden zur Begründung angeführt. Dennoch handelt es sich um eine echte Steuer, der keine Gegenleistung der Gemeinde gegenübersteht. Grundsätzlich liegt nach Art. 105 Abs. 2a GG die Gesetzgebungskompetenz für diese Steuer bei den Ländern. In allen Bundesländern ist die Erhebungsbefugnis aber auf die Gemeinden weitergegeben, die sie per Satzung realisieren.

 

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-46241