Online-Nachricht - Freitag, 30.09.2011

Einkommensteuer | Besteuerung von Erstattungszinsen (FG)

Nach Ansicht des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts sind Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO steuerbar und steuerpflichtig, auch soweit sie auf Steuern entfallen, die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt).

NWB LAAAD-87439 ; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt).

Hintergrund: Der BFH hatte 2010 zunächst entschieden, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind ( NWB TAAAD-51331). Als Reaktion auf diese Rechtsprechung hatte der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2010 eine „klarstellende“ Regelung in das Gesetz aufgenommen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG). Hiernach unterliegen erstattete Einkommensteuerzinsen der Besteuerung. Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, können jedoch weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden. Gemäß § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG ist die Gesetzesänderung in allen Fällen anzuwenden, in denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.
Hierzu führte das Gericht weiter aus: Aufgrund der durch das JStG 2010 getroffenen Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG sind Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO trotz der mit Urteil v. erfolgten Rechtsprechungsänderung des BFH auch dann steuerbar, wenn die Zinsen auf Steuern entfallen, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG eine gegenüber § 12 Nr. 3 EStG vorrangige Spezialregelung, die nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Rückwirkungsverbot verstößt. 
Anmerkung: Die Antragstellerin hat im o.g. Streitfall Beschwerde beim BFH eingelegt (BFH-Az. VIII B 95/11).
Quelle: NWB Datenbank
Hinweis: Auch der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat Ende 2010 die Auffassung vertreten, dass die  durch das JStG 2010 angeordnete Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, verfassungsgemäß ist ( NWB RAAAD-60285). Gegen diese Entscheidung wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt (BFH-Az. NWB CAAAD-78814). Einer anderen Auffassung scheint jedoch der 5. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf  zu sein ((E). Dieser hatte nach summarischer Prüfung zumindest ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (vgl. hierzu NWB-Nachricht v. 20.9.2011).


 

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-46178