Online-Nachricht - Dienstag, 25.08.2009

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Hausanschlüsse der Wasserversorger (FinMin)

Mit dem unterliegt das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als Lieferung von Wasser dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. „Diese Regelung gilt auch rückwirkend bis zum .“, erklärte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer am Dienstag () in München.


Die Regelung für die sogenannten „Altfälle“ sei zwar eine im juristischen Sinne „Kann-Bestimmung“ und leite daher keine unmittelbare Verpflichtung für die Kommunen ab, es werde aber empfohlen dies auf Antrag der Bürger zu vollziehen. „Da brauchen wir Rechtssicherheit und eine Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in allen Kommunen Bayerns.“, forderte Pschierer. Wenn die Bürger zu viel bezahlt hätten, müssten sie ihr Geld auf jeden Fall zurückbekommen, so Pschierer weiter.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, PM v. 25.8.2009

 

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-45979