Online-Nachricht - Freitag, 08.03.2013

ELStAM | Verfahren auf dem praktischen Prüfstein (DStV)

Die Finanzverwaltung hat an zwei Terminen im Februar über den aktuellen Stand des ELStAM-Verfahrens berichtet.

Die Finanzverwaltung hat an zwei Terminen im Februar über den aktuellen Stand des ELStAM-Verfahrens berichtet.

Hierzu führt der DStV u.a. weiter aus:

  • Derzeit sind rund 8.000.000 Arbeitnehmer zum Verfahren angemeldet (rund 19%, Stand: ). Vorreiter sind Bayern sowie Nordrhein-Westfalen. Mit einem erheblichen Anstieg der Anmeldungen wird im 2. Quartal 2013 gerechnet.

  • Die Steuerberaterschaft ist bereits in großem Umfang mit ihren Mandanten eingestiegen. So sollen inzwischen 40 % der Arbeitgeber, deren Lohnbuchhaltung von Steuerberatern betreut wird, am Verfahren teilnehmen.

  • Anfängliche Defizite der Hotline zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte sollen durch fachliche Fortbildungen sowie eine Aufstockung der Mitarbeiterzahl begegnet werden.  Daneben werden unter elster.de "Aktuelle Informationen" zum Verfahren veröffentlicht.

  • Aktuell kommt es vermehrt zur Auslieferung inhaltsgleicher ELStAM-Monatslisten an die Arbeitgeber. Denn jede Änderung der Meldedaten des Arbeitnehmers (beispielsweise Umzug) stößt unabhängig von ihrer steuerlichen Auswirkung die Mitteilung einer Änderungsliste an. Da für den Arbeitgeber aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Liste nur die für die lohnsteuerlichen Abzugsmerkmale relevanten Änderungen sichtbar sind, kommt bei ihm eine inhaltsgleiche Liste an. Die Finanzverwaltung sorgt für eine Reduzierung der entsprechenden Auslieferungen.

  • In Einzelfällen ist die von Ehegatten noch zu Zeiten des Papierverfahrens beantragte Steuerklassenkombination III / V nicht mehr in den ELStAM vorgesehen. Bei der Schaffung der technischen Voraussetzungen für das Verfahren in 2010 kam es aufgrund von Softwareproblemen bei den Meldebehörden zu fehlerhaften Übertragungen von Ehegattenverknüpfungen. Nur in Bezug auf die Steuerklassenwahl konnten diese Informationen von der Finanzverwaltung nicht nachgepflegt werden, sodass in der Datenbank die gesetzlich vorgesehene Steuerklassenkombination IV / IV gespeichert ist. Bei entsprechenden Abweichungen sollte der Arbeitgeber auf die Anwendung der abgerufenen ELStAM mit Zustimmung des Arbeitnehmers zunächst verzichten. Innerhalb der sechsmonatigen Kulanzfrist kann der Lohnsteuerabzug dann auf Basis der bisher vorliegenden Papierbescheinigungen durchgeführt werden. Die betroffenen Ehegatten sollten schnellstmöglich einen neuen Antrag beim Finanzamt stellen. In der nächsten ELStAM-Monatsliste werden die zutreffenden Merkmale rückwirkend übermittelt.

Hinweis: Weitere Informationen hierzu hat der DStV auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: DStV, Nachricht v.
 

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-45569