Gesetzgebung | Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer (Bundesrat)
Die Länder wollen Lebenspartnerschaft und Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf streben sie eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an. Dies hatten sie bereits in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2013 im September letzten Jahres gefordert.
Die Länder wollen Lebenspartnerschaft und Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf streben sie eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an. Dies hatten sie bereits in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2013 im September letzten Jahres gefordert.
Zur Begründung führen sie aus, dass das im Jahr 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare zwar das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen hat, die Lebenspartner gegenüber der Ehe jedoch bis heute einkommensteuerrechtlich benachteiligt sind. Der Gesetzentwurf soll nunmehr die vollständige Gleichstellung bewirken.
Hinweis: Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnete, hat ihn die Regierung innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Den Text des Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (BR-Drucks. 137/13 (Beschluss) finden Sie auf den Internetseiten des Bundesrates.
Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
NAAAF-45531