Online-Nachricht - Donnerstag, 07.02.2013

Körperschaftsteuer | Forderungsverzicht durch GmbH-Gesellschafter (FinMin)

Das Ministerium der Finanzen Schleswig-Holstein hat sich zur Frage geäußert, ob und inwieweit der Darlehensverzicht eines GmbH-Gesellschafters zu einem begünstigten Sanierungsgewinn i.S. sog. Sanierungserlasses führt ( 108).

Das Ministerium der Finanzen Schleswig-Holstein hat sich zur Frage geäußert, ob und inwieweit der Darlehensverzicht eines GmbH-Gesellschafters zu einem begünstigten Sanierungsgewinn i.S. sog. Sanierungserlasses führt ( 108).

Hierzu wird weiter ausgeführt:

Für die Frage der Anwendung des Sanierungserlasses ist eine Aufteilung des Darlehensverzichts eines Gesellschafters in einen gesellschaftsrechtlich (für den werthaltigen Teil der Forderung) und einen eigenbetrieblich (für den nicht werthaltigen Teil der Forderung) veranlassten Teil nicht möglich. Vielmehr ist hier der Verzicht als Ganzes zu sehen, und er kann deshalb auch nur einheitlich als eigenbetrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst beurteilt werden. Nur wenn der Verzicht eigenbetrieblich veranlasst ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Gesellschafter in der für einen begünstigten Sanierungsgewinn erforderlichen Sanierungsabsicht handelt. Ist der Verzicht hingegen gesellschaftsrechtlich veranlasst, gelten die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des NWB HAAAA-96167.

Hinweis: Den Text des o.g. Erlasses finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB TAAAE-29050.

Quelle: NWB Datenbank

 

Fundstelle(n):
NWB WAAAF-45408