Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG und § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG (OFD)
Die OFD Münster hat ausführlich zur Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG Stellung genommen ().
Die OFD Münster hat ausführlich zur Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG Stellung genommen ().
Hintergrund: Nach § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG ist die Steuervergünstigung rückgängig zu machen, wenn sich innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des Veräußerers/Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.
Neben allgemeinen Ausführungen geht die OFD auf
Ausnahmen der Versagungstatbestände,
die Anzeigepflicht der Beteiligten nach § 19 Absatz 2 Nr. 4 GrEStG,
Überwachungsmaßnahmen sowie die
Anwendungsregelung
näher ein.
Hinweis: Die Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID NWB VAAAE-22662.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
NWB KAAAF-45023