Online-Nachricht - Freitag, 23.11.2012

Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG und § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG (OFD)

Die OFD Münster hat ausführlich zur Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG Stellung genommen ().

Die OFD Münster hat ausführlich zur Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG Stellung genommen ().

Hintergrund: Nach § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG ist die Steuervergünstigung rückgängig zu machen, wenn sich innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des Veräußerers/Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.
Neben allgemeinen Ausführungen geht die OFD auf

  • Ausnahmen der Versagungstatbestände,

  • die Anzeigepflicht der Beteiligten nach § 19 Absatz 2 Nr. 4 GrEStG,

  • Überwachungsmaßnahmen sowie die

  • Anwendungsregelung

 näher ein.
Hinweis: Die Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID NWB VAAAE-22662
Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB KAAAF-45023