Online-Nachricht - Freitag, 02.11.2012

Einkommensteuer | Gewinne eines Pokerspielers können steuerpflichtig sein (FG)

Der 12. Senat des Finanzgerichts Köln hat entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen können (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: In der mündlichen Verhandlung stritten die Beteiligten insbesondere darum, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt. Der Vertreter der Finanzverwaltung verglich das Pokerspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der derjenige mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne. Demgegenüber sagte der Kläger: “Jeder kann ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die großen Turniere werden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheidet das Kartenglück“.

Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus: Gewinne eines Pokerspielers unterliegen jedenfalls dann der Einkommensteuer, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Es kommt für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruht. Maßgebend ist, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen kann und wiederholt Gewinne erzielt.

Hinweis: Das Gericht hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen. Hier ist es unter dem Az. NWB RAAAE-36089anhängig.

Quelle: FG Köln, Pressemitteilung

 

Fundstelle(n):
NWB EAAAF-44912