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Berufsrecht; | Auswirkungen eines nichtigen Rechtsberatungsvertrags auf die dem Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht
Erneut hat der entschieden, dass ein umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag, der auf eine unzulässige Rechtsberatung gerichtet und daher wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG gem. § 134 BGB nichtig ist, aufgrund des Schutzzwecks des Rechtsberatungsgesetzes grundsätzlich auch zur Unwirksamkeit der vom Auftraggeber dem Geschäftsbesorger (Treuhänder) erteilten Vollmacht führt. Darüber hinaus stellt er aber fest, dass die §§ 171, 172 BGB sowie die allgemeinen Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht zugunsten des gutgläubigen Vertragspartners des Bevollmächtigten anwendbar bleiben.