Einkommensteuer | Behandlung von Mandatsträgerbeiträgen (OFD)
Die OFD Magdeburg hat sich zur Behandlung von Mandatsträgerbeiträgen geäußert ().
Hierzu wird weiter ausgeführt: Mandatsträgerbeiträge sind keine Mitgliedsbeiträge im steuerrechtlichen Sinne, da es keine gesetzliche oder parlamentsordnungsgeschäftliche Verpflichtung zur Zahlung dieser Beiträge gibt. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich vielmehr um Spenden, die nach § 50 Abs. 1 EStDV grundsätzlich nur abgezogen werden dürfen, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Vordruck nachgewiesen werden. Ein vereinfachter Zuwendungsnachweis im Sinne von § 50 Abs. 3 EStDV, z.B. durch Beitragsquittungen, ist nicht zulässig.
Quelle: NWB Datenbank
Hinweis: Die aktuellen Vordrucke der amtlichen Zuwendungsbestätigungen finden Sie in der NWB Datenbank unter der NWB Dok-ID NWB AAAAE-18911.
Fundstelle(n):
NWB CAAAF-44755