Online-Nachricht - Donnerstag, 30.08.2012

Gesetzgebung | Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September (Bundesregierung)

Ab sind die ersten beiden Minuten bei Telefon-Warteschleifen kostenlos und die Förderung von Photovoltaik-Anlagen sinkt. Verbraucher können sich zudem jetzt besser über Schadstoffe in Lebensmitteln und Haushaltsgegenständen informieren.

Warteschleifen werden kostenfrei: Vom an müssen die ersten 120 Sekunden Wartezeit bei Anrufen auf Sonderrufnummern – wie 0180… oder 0900… - kostenfrei sein. Zum seinem Schutz erfährt der Anrufer, dass nach der zweiten Minute Gebühren anfallen. Das sieht eine Übergangsregelung im neuen Telekommunikationsgesetz vor. Ab Juni 2013 entfallen die Kosten für Warteschleifen bei Sonderrufnummern komplett. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier

Neues Verbraucherinformationsgesetz: Ein neuer Fall von Gift in Lebensmitteln oder Schadstoffen in Haushaltsgeräten? Was wissen die Behörden darüber? Durch das neue Verbraucherinformationsgesetz ist es leichter, das Wissen der Ämter abzufragen. Und das gilt nicht nur für Lebens- oder Futtermittel, sondern auch für andere Produkte – zum Beispiel für Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerker-Artikel. Anfragen an Behörden sind bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis. Bei den meisten Anfragen entstehen also keine Kosten. Ist der Aufwand höher, muss die Behörde einen Kostenvoranschlag vorlegen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier

Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz): Sowohl Kraftwerke als auch energieintensive Unternehmen stoßen Kohlendioxid aus. Wie lässt sich dieses klimaschädliche Gas speichern, also unschädlich machen? Das neue „CCS-Gesetz“ dient dazu, neue Technologien zur unterirdischen Speicherung von CO2 zu erforschen. CCS ist die Abkürzung für "Carbon Capture and Storage". Das Gesetz regelt zum Beispiel die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Kohlendioxidspeichers. Der Stand der technologischen Entwicklung soll 2017 umfassend überprüft werden. Jährlich dürfen nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid unterirdisch eingelagert werden. Die Höchstspeichermenge in Deutschland beträgt insgesamt vier Millionen Tonnen. Das "Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" ist am 24. August in Kraft getreten.

Warnschussarrest: Der "Warnschussarrest" soll helfen, die Jugendkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Er soll jungen Straftätern die Konsequenz weiterer Gesetzesverstöße deutlich vor Augen führen. Das neue Gesetz erweitert und verbessert die Sanktionsmöglichkeiten der Jugendgerichte und lässt den "Warnschussarrest" neben einer Jugendstrafe zu, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Für Heranwachsende steigt das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord auf 15 Jahre – und zwar in den Fällen, in denen das bisherige Höchstmaß wegen besonders schwerer Schuld nicht ausreicht. Das "Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten" tritt am 1. September in Kraft.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung online

 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-44543