Online-Nachricht - Dienstag, 19.05.2009

Lohnpfändung | Bewertung des Sachbezugs "Privatnutzung eines Firmenwagens" (LAG)

Das Hessische LAG hat entschieden, dass bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen ist und dass die Privatnutzung eines Firmenwagens keinen unpfändbaren Bezug im Sinne von § 850 a ZPO darstellt ().

Quelle: Hess. LAG, Pressemitteilung Nr. 9/2009

 

Fundstelle(n):
NWB MAAAF-44516