Online-Nachricht - Freitag, 10.08.2012

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Gebäudeaufwendungen - Photovoltaik (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zum Vorsteuerabzug aus Gebäudeaufwendungen in Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage (hier: Dachsanierung oder Neubau eines ansonsten nichtunternehmerisch verwendeten Gebäudes) Stellung genommen (.2.1-14/48 St33).

Hintergrund: Der BFH hat sich mit Urteilen v. - NWB LAAAD-94862, NWB VAAAD-94863 und NWB BAAAD-94861 zum Vorsteuerabzug aus Gebäudeaufwendungen (Herstellungskosten für einen Neubau bzw. Erhaltungsaufwand für ein bereits bestehendes Gebäude) im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) geäußert. Der BFH geht davon aus, dass das Dach für die Installation der PV-Anlage als Halterung erforderlich ist. Es besteht damit dem Grunde nach ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Herstellung des Gebäudes bzw. der Dachsanierung und der Erzeugung und Einspeisung des mit Hilfe der PV-Anlage gewonnenen Stroms. Die Urteile sind ausschließlich zu Sachverhalten ergangen, in denen das Gebäude selbst nichtunternehmerisch verwendet worden ist.
In der Verfügung geht das BayLfSt auf die Beurteilung der folgenden Sachverhalte näher ein:

  • Anschaffung/Herstellung eines ansonsten nichtunternehmerisch verwendeten Gebäudes

  • Dachsanierung im Zusammenhang mit dem Einbau einer PV-Anlage

  • Ermittlung der fiktiven Mieten

  • Anschaffung/Herstellung eines Gebäudes vor Gültigkeit des § 15 Abs. 1b UStG

  • Übertragung der Grundsätze auf Dachverpachtungen

  • PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden

Hinweis: Die Verfügung ist auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BayLfSt online
 

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-44451