Einkommensteuer | Gesamtdarstellung Betriebsaufspaltung (OFD)
Die OFD Frankfurt/M. nimmt in einer sehr umfangreichen Verfügung zu den Voraussetzungen und den steuerlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung Stellung ().
Hintergrund: Eine echte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein bestehendes Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt wird. Sind die entsprechenden Voraussetzungen bereits bei der Gründung gegeben, wird dies als unechte Betriebsaufspaltung bezeichnet. Bei der Betriebsaufspaltung sind die folgenden Erscheinungsformen möglich:
Grundfall: Das Besitzunternehmen ist ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Gemeinschaft, das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft.
Umgekehrte Betriebsaufspaltung: Das Besitzunternehmen ist die Kapitalgesellschaft, das Betriebsunternehmen die Personengesellschaft.
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: beide Unternehmen sind Personengesellschaften.
Kapitalistische Betriebsaufspaltung: beide Unternehmen sind Kapitalgesellschaften.
Hinweis: Die o.g. Verfügung fasst u.a. die bisher zu dem Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ergangen BMF-Schreiben zusammen. Den Text der Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokId: NWB DAAAE-12306.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
NWB CAAAF-44233