Online-Nachricht - Freitag, 29.06.2012

Einkommensteuer | Gesamtdarstellung Betriebsaufspaltung (OFD)

Die OFD Frankfurt/M. nimmt in einer sehr umfangreichen Verfügung zu den Voraussetzungen und den steuerlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung Stellung ().

Hintergrund: Eine echte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein bestehendes Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt wird. Sind die entsprechenden Voraussetzungen bereits bei der Gründung gegeben, wird dies als unechte Betriebsaufspaltung bezeichnet. Bei der Betriebsaufspaltung sind die folgenden Erscheinungsformen möglich:

  • Grundfall: Das Besitzunternehmen ist ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Gemeinschaft, das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft.

  • Umgekehrte Betriebsaufspaltung: Das Besitzunternehmen ist die Kapitalgesellschaft, das Betriebsunternehmen die Personengesellschaft.

  • Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: beide Unternehmen sind Personengesellschaften.

  • Kapitalistische Betriebsaufspaltung: beide Unternehmen sind Kapitalgesellschaften.

Hinweis: Die o.g. Verfügung fasst u.a. die bisher zu dem Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ergangen BMF-Schreiben zusammen. Den Text der Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokId: NWB DAAAE-12306.
Quelle: NWB Datenbank

 

Fundstelle(n):
NWB CAAAF-44233