Online-Nachricht - Montag, 14.05.2012

Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft (FG)

Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft kann nicht der ersten Lieferung zugeordnet werden, wenn die Versendung von den zweiten Abnehmern beauftragt oder selbst durchgeführt worden ist ().

Sachverhalt: Streitig ist die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kraftfahrzeugen durch die Klägerin (A) an einen niederländischen Abnehmer (B). Bei allen Lieferungen gehen sowohl die Klägerin als auch das Finanzamt übereinstimmend davon aus, dass diese im Zuge von Reihengeschäften unmittelbar von A an verschiedene französische Abnehmer (C) der B geliefert worden sind. Die Kraftfahrzeuge sind unmittelbar von Deutschland nach Frankreich gelangt.

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Unter Würdigung der Gesamtumstände des Streitfalls ist die Beförderung aller Kraftfahrzeuge durchweg der zweiten Lieferung (B an C) zuzuordnen, weil die Versendung immer von den französischen Abnehmern (C) beauftragt worden ist oder weil diese die Beförderung selbst durchgeführt haben (Abholfällen). Der Senat geht davon aus, dass A die Verfügungsmacht über die Kraftfahrzeuge jeweils mit der Übergabe an den Frachtführer oder den Abholer an die B übertragen hat. Dies setzt nur voraus, dass die B die Übergabe an die Frachtführer ihrerseits genehmigt hatte, nicht aber zugleich das Vorliegen einer Beauftragung zur Versendung oder Beförderung durch die B. Hat aber C die Versendung beauftragt, dann hat diese zweite Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, ebenfalls im Mitgliedstaat der ersten Lieferung (hier in Deutschland) stattgefunden, und zwar bevor die innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt ist. In einem solchen Fall kann die innergemeinschaftliche Beförderung aber nicht mehr dieser (der ersten) Lieferung zugerechnet werden. Für einen derartigen Geschehensablauf spricht im Streitfall u.a., dass die Übergabe an die Frachtführer oder Abholer immer erst nach dem Eingang der Kaufpreise auf dem Konto der A erfolgt ist.

Quelle: NWB Datenbank

 

Fundstelle(n):
NWB OAAAF-43980