Online-Nachricht - Montag, 14.05.2012

Einkommensteuer | Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften (hib)

Die Bundesregierung hält es nicht für geboten, aufgrund finanzgerichtlicher Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften generell und bundesweit vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.


Wie es in einer Antwort (BT-Drucks. 17/9472) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 17/9273) heißt, will das BMF vielmehr die Entscheidung des BFH in den anhängigen Beschwerdeverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz abwarten.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 241

 

Fundstelle(n):
NWB RAAAF-43979