Lohnsteuer | Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern (OFD)
Die Finanzverwaltung hat mit zur Anwendung der aktuellen BFH-Rechtsprechung Stellung genommen. Ergänzend hierzu hat die OFD Rheinland nun in Beispielen u.a. die Konsequenzen für Außendienstmitarbeiter, Leiharbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen oder vorübergehend an anderen betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig sind, erläutert ().
Hintergrund: Nach früherer Rechtsprechung des BFH konnte ein Arbeitnehmer auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben. Diese Rechtsprechung hat der BFH jedoch zwischenzeitlich aufgegeben (s. dazu auch NWB YAAAD-98397). Nach seiner Ansicht kann der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers nur an einem Ort liegen.
Hinweis: Die Verfügung der OFD Rheinland enthält Erläuterungen zu den folgenden Punkten:
Regelmäßige Arbeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers
Grundsätze der neuen BFH-Rechtsprechung
Vereinfachungsregelungen gemäß BMF-Schreiben
Antragsgemäße Anwendung der Grundsätze der neuen BFH-Rechtsprechung („Escape-Klausel”)
Vorübergehende Tätigkeit an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers
Regelmäßige Arbeitsstätte bei einem Dritten
Aus-/Fortbildung des Arbeitnehmers
Den Text der Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB JAAAE-06401.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
NWB KAAAF-43883