Online-Nachricht - Freitag, 02.03.2012

Einkommensteuer | Fernsehshow-Gewinne als Arbeitslohn? (dapd)

Die Gewinne von Siegern bei Reality- und Casting-Shows sind steuerpflichtig. Das geht aus einem Bescheid des BFH an den "Big Brother"-Sieger des Jahres 2005, Sascha Sirtl hervor, wie dessen Anwalt Burkhard Binnewies am Freitag erklärte. Er bestätigte damit einen Bericht der "Financial Times Deutschland". Sirtl hatte bei der Fernsehsendung eine Million Euro gewonnen, muss nun aber voraussichtlich die Hälfte dem Fiskus überlassen.


Hierzu wird weiter ausgeführt: Die entscheidende Frage ist, ob der Gewinn bei einer Fernsehshow wie "Big Brother", "Deutschland sucht den Superstar", "Germany's next Topmodel" oder dem "Dschungelcamp" in den Bereich von Spiel und Wette fällt. Dann wäre er wie ein Lottogewinn oder die bei Günther Jauch gewonnene Million steuerfrei. Nach Ansicht von Binnewies und dessen Mandanten trifft das auch bei Fernsehshows zu, wenn die Entscheidung darüber, wer gewinnt, durch die Zuschauer gefällt wird. Dies sei klar ein Spielelement. Der BFH sieht dies anders. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Teilnehmer über Wochen oder Monate an den Shows teilnehmen und es klare Verträge zur Teilnahme gibt. Deswegen stufte der BFH den Gewinn nun als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ein.

Hinweis: Sollte dies Bestand haben, müssten nicht nur die Gewinner Steuern zahlen. Auch für die Produktionsfirmen hat diese Entscheidung Konsequenzen. Sie müssten Sozialabgaben abführen, die Lohnsteuer einbehalten und für sie haften.

Anmerkung: Ein Sprecher des BFH bestätigte am Freitag die Existenz des Bescheids, äußerte sich aber nicht zu den Inhalten. Rechtskraft hat der Bescheid allerdings nicht erlangt, da Binnewies und sein Mandant ihn nicht akzeptiert haben. Nun wird es voraussichtlich in einigen Monaten zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Besonders zuversichtlich ist der Anwalt allerdings nicht. "Wenn ein Bescheid ergangen ist, sind die Chancen begrenzt, die Meinung des Senats noch zu drehen", sagte er.

Quelle: dapd


 

Fundstelle(n):
NWB AAAAF-43587