Online-Nachricht - Mittwoch, 01.02.2012

Einkommensteuer | Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen II (BFH)

Bezahlt der Steuerpflichtige mit Mitteln aus einem durch eine Lebensversicherung gesicherten Policendarlehen eine Zinsbegrenzungsprämie (Zinscap-Gebühr), dient das Darlehen nicht unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung der Anschaffungskosten eines dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmten Wirtschaftsgutes i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Das Finanzamt stellte gegenüber dem Kläger die Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen gesondert fest, nachdem die Bank des Klägers im August 2004 angezeigt hatte, dieser habe die Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung in Höhe von 120.000 € zur langfristigen Sicherung eines Darlehens von 180.000 € für die Finanzierung einer Praxisübernahme eingesetzt. Das Darlehen hatte der Kläger nur in Höhe von 155.200 € in Anspruch genommen, und zwar für die Kaufpreiszahlung aus dem Praxiskauf in Höhe von 148.000 € und für die Zinscap-Gebühr aufgrund einer Zinsbegrenzungsvereinbarung in Höhe von 7.200 €. Einspruch und Klage waren erfolglos.

Hierzu führt der BFH weiter aus: Die im Streitfall abgeschlossene Lebensversicherung des Klägers ist zwar unstreitig eine Versicherung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG. Das auf sie aufgenommene Policendarlehen steht dem Abzug der Versicherungsprämien als Sonderausgaben aber entgegen, wenn die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen nicht - wie von § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG vorausgesetzt - der Sicherung von Darlehen dienen, die selbst „unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines (zur Einkünfteerzielung bestimmten) Wirtschaftsgutes dienen“. Wie der Senat bereits mit Urteil v. - NWB XAAAB-73515 entschieden hat, gehören Zinsbegrenzungsprämien wie die hier in Höhe von 7.200 € vereinbarte Zinscap-Gebühr nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.S. des § 255 HGB und damit nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG.

Quelle: BFH online

 

Fundstelle(n):
NWB PAAAF-43394