Online-Nachricht - Montag, 09.01.2012

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten (FG)

Kosten einer Strafverteidigung sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (; nicht rkr.).

Sachverhalt: Der Kläger ist wegen Vermögensstraftaten zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die aus den Straftaten erlangten Geldbeträge hatte er in verschiedene seiner Unternehmen investiert. Da das Finanzamt seine Rechtsanwaltskosten aus dem Strafprozess von mehr als 100.000 € bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Werbungskosten berücksichtigte, wandte sich der Kläger an das Finanzgericht Hamburg.
Hierzu führen die Richter weiter aus: Strafverteidigungskosten sind als Folge kriminellen Verhaltens grundsätzlich der privatverantwortlichen Unrechtssphäre zuzuordnen und nur ausnahmsweise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies ist dann der Fall, wenn die Tat gerade in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wurde. Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt, da der Kläger mit den Taten sein privates Vermögen vermehren wolle. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die Kosten nicht zwangsläufig entstanden sind. Zwar entstehen die Kosten als unvermeidbare Folge des gesetzlich vorgesehenen Strafverfahrens. Bei vorsätzlich begangenen Taten sind sie jedoch unmittelbare Konsequenz des vermeidbaren, sozial inadäquaten Verhaltens, das zu der Verurteilung geführt hat. Weil das Strafverfahren unausweichliche Folge der geahndeten Tat ist, sind auch seine Kosten so eng mit der Tat verbunden, dass sie nicht als unvermeidbare Belastung angesehen werden können.
Anmerkung: Mit seiner Entscheidung hat das FG Hamburg jenen Überlegungen eine Absage erteilt, die wegen der Rechtsprechungsänderung des BFH zu Zivilprozesskosten im Urteil v. - NWB IAAAD-86750 nun auch Strafverteidigungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt sehen wollen. Das Gericht hat die Revision zugelassen.
Quelle: FG Hamburg online
 

 

Fundstelle(n):
NWB KAAAF-43241