Online-Nachricht - Donnerstag, 15.12.2011

Kapitalertragsteuer | Abstandnahme vom Steuerabzug (BMF)

Das Bundesfinanzministerium hat zur Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug auf inländische Immobilienerträge durch deutsche Spezial-Investmentvermögen im 2. Halbjahr 2011 bei steuerbefreiten Anlegern oder bei Anwendung des Interbankenprivilegs Stellung genommen (/10/10002 :005).

Das Bundesfinanzministerium hat zur Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug auf inländische Immobilienerträge durch deutsche Spezial-Investmentvermögen im 2. Halbjahr 2011 bei steuerbefreiten Anlegern oder bei Anwendung des Interbankenprivilegs Stellung genommen (/10/10002 :005).
Hintergrund: Der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. hatte sich am an das BMF gewandt und um Bestätigung gebeten, dass es nicht beanstandet wird, wenn inländische Spezial-Sondervermögen und inländische Spezial-Investmentaktiengesellschaften im Hinblick auf die geänderte Rechtslage ab 2012 bereits im 2. Halbjahr 2011 Abstand vom Steuerabzug auf inländische ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus der Vermietung und Verpachtung sowie bei Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit im Inland belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen nehmen.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt: Die Finanzverwaltung wird es aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht beanstanden, wenn die Spezial-Investmentvermögen im Vorgriff auf die Einführung des § 15 Absatz 1 Satz 10 InvStG i.d.F. des OGAW-IV-UmsG bereits im 2. Halbjahr 2011 vom Steuerabzug auf inländische ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Immobilienerträge Abstand nehmen. Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug auf inländische ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Immobilienerträge im 2. Halbjahr 2011 ist in den genannten Fällen, dass

  • die inländische Investmentgesellschaft die depotführende Stelle über die Abstandnahme unterrichtet, sodass eine Erstattung nach § 7 Absatz 5 Satz 1 InvStG ausgeschlossen ist und, dass

  • die inländische Investmentgesellschaft Belege über die Auszahlung inländischer ausgeschütteter Immobilienerträge und/oder Mitteilungen über inländische ausschüttungsgleiche Immobilienerträge mit dem Zusatz "Bruttoimmobilienerträge aus inländischen Spezial-Investmentvermögen ohne Steuerabzug" erstellt.

Hinweis: Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-43130