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Online-Nachricht - Montag, 28.11.2011

Italien | Klage gegen Italien wegen MwSt-Befreiungen für Schiffe (Kommission)

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim EuGH Klage gegen Italien aufgrund der von Italien gewährten Mehrwertsteuerbefreiung für Schiffe zu erheben.

Hierzu führt die Kommission weiter aus: Die in der italienischen Gesetzgebung vorgesehene Steuerbefreiung steht jedoch nicht im Einklang mit der gemäß der MwSt-Richtlinie zulässigen Befreiung. Einerseits gehen die italienischen Rechtsvorschriften über das im Rahmen der Richtlinie Gestattete hinaus, indem Handelsschiffe, die nicht auf hoher See eingesetzt werden, und Schiffe von öffentlichen Einrichtungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Andererseits wird Dienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sein sollten, wie beispielsweise das Be- und Entladen von auf hoher See eingesetzten Schiffen, eine solche Befreiung nicht gewährt. Die Regelungen über MwSt-Befreiungen müssen ordnungsgemäß und einheitlich angewendet werden. Weitet ein Mitgliedstaat, wie Italien im vorliegenden Fall, die Anwendung von Steuerbefreiungen aus, werden dadurch Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Außerdem führt die Ausweitung des Anwendungsbereichs über das im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zulässige Maß hinaus dazu, dass der Anteil der Mehrwertsteuer, der in den EU-Haushalt einfließt (die so genannten Eigenmittel), nicht ordnungsgemäß erhoben werden kann. Aus diesem Grund wird der Gerichtshof der Europäischen Union mit dieser Angelegenheit befasst.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. (IP/11/1426)


 

Fundstelle(n):
SAAAF-43007