Einkommensteuer | Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege (OFD)
Die OFD Münster hat zur einkommensteuerlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege Stellung genommen (akt. Kurzinfo ESt 19/2009).
Hintergrund: Ab VZ 2009 sind bei der Tagespflege von Kindern sämtliche Einnahmen für die Betreuungstätigkeit – einschließlich der bislang nach § 3 Nr. 11 bzw. Nr. 26 EStG steuerfreien Gelder von öffentlicher Seite – als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren.
Im Einzelnen geht die Behörde auf folgende Fragestellungen näher ein:
Berechnung der Betriebsausgabenpauschale bei der Betreuung von Kindern mit ständig schwankenden Betreuungszeiten
Betreuung im Haushalt der Eltern
Zuschuss zur Unfall-, Alters, Kranken- und Pflegeversicherung
Investitionszuschüsse zur Schaffung von Betreuungsplätzen und Entfristung des Kinderzuschlags
Mietzuschüsse
Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII (Familienpflege)
Besonderheiten beim Übergang 2008/2009
Hinweis: Den vollständigen Text der Verfügung, die gleichlautend mit der akt. Kurzinfo ESt 41/2009 der ist, finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB OAAAD-94177.
Fundstelle(n):
NWB XAAAF-42846