Online-Nachricht - Freitag, 28.10.2011

Einkommensteuer | Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege (OFD)

Die OFD Münster hat zur einkommensteuerlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege Stellung genommen (akt. Kurzinfo ESt 19/2009).

Hintergrund: Ab VZ 2009 sind bei der Tagespflege von Kindern sämtliche Einnahmen für die Betreuungstätigkeit – einschließlich der bislang nach § 3 Nr. 11 bzw. Nr. 26 EStG steuerfreien Gelder von öffentlicher Seite – als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren.
Im Einzelnen geht die Behörde auf folgende Fragestellungen näher ein:

  • Berechnung der Betriebsausgabenpauschale bei der Betreuung von Kindern mit ständig schwankenden Betreuungszeiten

  • Betreuung im Haushalt der Eltern

  • Zuschuss zur Unfall-, Alters, Kranken- und Pflegeversicherung

  • Investitionszuschüsse zur Schaffung von Betreuungsplätzen und Entfristung des Kinderzuschlags

  • Mietzuschüsse

  • Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII (Familienpflege)

  • Besonderheiten beim Übergang 2008/2009 

Hinweis: Den vollständigen Text der Verfügung, die gleichlautend mit der akt. Kurzinfo ESt 41/2009 der ist, finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB OAAAD-94177.
 

Fundstelle(n):
NWB XAAAF-42846